Medizinstudium im Ausland: Anerkennung von Studienleistungen
Ein Auslandsstudium bringt viele Vorteile! Wer nach seinem Medizinstudium im Ausland an eine deutsche Universität wechseln oder den Arztberuf in Deutschland ausüben möchte, sollte sich bereits im Vorfeld über die spätere Anerkennung von Studienleistungen informieren. Damit Sie wissen, worauf bei der Anrechnung Ihrer Scheine, Kurse und Abschlüsse zu achten ist, hat Academic Embassy einen Experten für Hochschulrecht gebeten die wichtigsten Aspekte für Sie herauszuarbeiten.
4. Juli 2012 Autor: Dr. Söhnke Leupolt (Sozietät Hattig und Leupolt, Köln)
Ziel des sog. Bologna-Prozesses war es, die Anerkennung von Studienleistungen und Studienabschlüssen bei einem (grenzüberschreitenden) Studienortswechsel zu erleichtern. In Ausführung dieses Ziels wurde von Europarat und UNESCO 1997 die „Lisbon Convention“ verabschiedet. Außerdem wurde beschlossen, die erbrachten Studienleistungen mit einem European Credit Transfer System (ECTS) zu erfassen, so dass der Arbeitsumfang, den der Studierende für das Erbringen der relevanten Leistung benötigt hat, deutlich gemacht werden kann. Darüber hinaus stellen die Hochschulen zusätzlich zum Abschlusszeugnis ein Diploma Supplement aus, in dem das Qualifikationsprofil des Studienganges erläutert wird. Diese Übersicht soll es den Hochschulen erleichtert, die Qualifikation des Bewerbers einzuordnen.
Die Anerkennungsentscheidung treffen jedoch nach wie vor die aufnehmenden Hochschulen in ihren Prüfungsordnungen bzw. die Landesprüfungsämter (für Medizin und Heilberufe). Danach sind Leistungen durch den Prüfungsausschuss bzw. deren Vorsitzenden anzuerkennen, wenn deren Gleichwertigkeit festgestellt ist (vgl. § 20 Satz 1 Hochschulrechtsrahmengesetz). Diese Entscheidung ist durch die im Zuge des Bologna-Prozesses eintretende Diversifizierung der Studiengänge für die Hochschule recht schwierig geworden. Folge ist, dass die Entscheidungen der Hochschulen erheblich voneinander abweichen. Eine Vereinheitlichung der Anerkennungspraxis ist noch nicht in Sicht. Es empfiehlt sich daher, sich über die Anerkennungspraxis der jeweiligen Universität bzw. des Landesprüfungssamtes vorab zu informieren, um einen optimalen Studieneinstieg bzw. Studienfortgang zu erreichen.
Rechtsanwalt Dr. Leupolt hat in Erlangen und Köln studiert. Er hat als Rechtsanwalt unter anderem in Sydney und Warschau gearbeitet und ist nunmehr Partner der Sozietät Hattig und Dr. Leupolt in Köln. Er hat sich auf das Hochschulrecht und das Ausländerrecht spezialisiert.